Das Gestüt Wadenspanner

Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen der Besamungsstation

Der Zuchthof Wadenspanner,

Inhaber Walter Wadenspanner

und

das Gut Wettlkam,

Inhaber Thomas Müller

 

Für die Vertragsbeziehungen zwischen dem Stuteneigentümer, der Hengste der Besamungsstationen Wadenspanner und/oder Gut Wettlkam in Anspruch nimmt, gelten die nachfolgenden Bedingungen.

Der Vertrag kommt jeweils mit der Besamungsstation, die als Besitzer des ausgesuchten Hengstes im Hengstprospekt bzw. der Internetanzeige aufgeführt ist, zustande.

Die Decksaison beginnt am 01.02.2024 und endet am 09.08.2024

Samenbestellungen werden telefonisch (+49 8781/2734), per E-Mail (info@zuchthof-wadenspanner.de) oder unter Verwendung des im Internet unter www.zuchthof-wadenspanner.de zur Verfügung gestellten Bestellformulars aufgegeben. Die Bestellungen sollten bis spätestens 10:00 Uhr von Montag bis Freitag, am Samstag bis 9:00 Uhr für beide Stationen erfolgen. Bei später eingehenden Bestellungen kann eine sofortige Bearbeitung nicht gewährleistet werden. Die erste Samenbestellung hat möglichst in Schriftform zu erfolgen. Die Bestellung muss Vorname, Name und vollständige Anschrift des Stuteneigentümers, den Namen des gewünschten Hengstes, des Zuchtverbandes, dem die Bedeckung gemeldet werden soll, außerdem die genaue Anschrift des Empfängers, Vorname, Name und Adresse des mit der Besamung beauftragten Tierarztes enthalten, außerdem die Identifikationsangaben der zu bedeckenden Stute (Name, Rasse, Lebens-Nr., Alter, Abstammung).

Außerdem ist mitzuteilen, ob ein Embryotransfer geplant ist. Für diesen Fall ist das Deckgeld für jeden gespülten Embryo geschuldet.

Bei Überbelegung eines vom Stuteneigentümer ausgewählten Hengstes ist die zeitliche Reihenfolge des Eingangs der Bestellung maßgeblich, wobei auf der Besamungsstation untergestellte Stuten Vorrang haben.Bei stark frequentierten Hengsten behalten wir uns vor,  den Versand von Frischsamen pro Rosse/Stute zu beschränken.

Neben dem Deckgeld werden die Kosten für den Samenversand berechnet. Für Wochenendlieferungen wird der vom Zustelldienst erhobene Aufschlag zusätzlich berechnet. Der Verwendungsnachweis, welcher der Samenlieferung beigefügt ist, muss ausgefüllt und vom besamenden Tierarzt/Besamungswart unterschrieben zurückgereicht werden. Der Besteller trägt die Kosten für eventuell erforderliche amtstierärztliche Bescheinigungen/Exportpapiere.

Die Bestellung von TG-Sperma hat drei Tage vor dem gewünschten Versandtermin zu erfolgen.Ein geeigneter TG Container muss vom Stutenbesitzer gestellt werden. TG Sperma wird pro Portion abgerechnet.

Die Besamung auf der Besamungsstation untergebrachten Stuten durch gestütseigene Hengste erfolgt unentgeltlich. Im Zusammenhang mit der Besamung erforderliche tierärztliche Untersuchungen (Follikelkontrollen, Trächtigkeitsuntersuchungen und eventuell notwendige Behandlungen) werden vom Stationstierarzt unmittelbar gegenüber dem Stuteneigentümer abgerechnet. Die zu besamenden Stuten werden auch bei Inanspruchnahme eines Hengstes von Gut Wettlkam ausschließlich auf dem Zuchthof Wadenspanner untergestellt.

Für Gaststuten stehen auf dem Zuchthof Wadenspanner Boxen zur Verfügung. Die Unterbringung wird pro angefangenem Tag mit 18,00 € + 7% Mehrwertsteuer berechnet. Die Unterbringung erfolgt auf Risiko des Stuteneigentümers, sofern ein Schaden nicht auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit der Besamungsstation zurückzuführen ist.

Der Stuteneigentümer versichert, unbeschränkter Alleineigentümer der zu besamenden Stute zu sein und eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben. Der Versicherungsschutz ist auf Verlangen nachzuweisen.

Die für die Besamungsstation bestimmten Zahlungen haben durch Überweisung auf nachfolgendes Konto zu erfolgen:

Für den Zuchthof Wadenspanner:

Kontoinhaber: Maria und Walter Wadenspanner GbR
Raiffeisenbank Landshuter Land eG
IBAN: DE 39 7436 2663 0001 850008
BIC: GENODEF1ERG

 

Für das Gut Wettlkam:

Kontoinhaber: Thomas Müller
Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg
IBAN: DE 98 7025 0150 0027 7976 12
BIC: BYLADEM1KMS

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Die erste Rate der Decktaxe ist gemäß Hengstprospekt und Internetanzeige mit der ersten Besamung fällig, die zweite Rate mit dem 30. Trächtigkeitstag der Stute. Bei Nichtträchtigkeit ist eine tierärztliche Bescheinigung vorzulegen.

Sofern ein Hengst im Verlaufe der Decksaison aus wichtigem Grund (Turniereinsatz, Krankheit etc.) nicht zur Verfügung steht, kann ein anderer Hengst der Station auf Wahl des Stuteneigentümers genutzt werden. Anspruch auf Rückzahlung des Deckgeldes besteht nicht.

Grundsätzlich werden Hengste, die erstmals im Deckeinsatz stehen, erst nach abgeschlossener HLP ins HB I eingetragen, so dass erst dann eine vollständige Registrierung der Fohlen stattfinden kann. Sofern ein Hengst nicht in das HB I eingetragen wird, werden von den Zuchtverbänden nur Geburtsbescheinigungen ausgestellt. Das Risiko trägt der Stuteneigentümer.

Nachlässe bei Bedeckung mehrerer Stuten eines Eigentümers bedürfen individueller Absprache mit der Besamungsstation.

Stand 01/2023

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