Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für die Bedeckung Ihrer Stute ist eine Tupferprobe Bedingung. Davon ausgenommen sind Fohlenstuten mit normal verlaufener Geburt. Der Stuteneigentümer erklärt sich damit einverstanden, dass ein Fachtierarzt zu seinen Lasten hinzugezogen wird, sofern es der Hengsthalter für zweckdienlich hält. Die Besamung erfolgt nur nach vorheriger tierärztlicher Follikelkontrolle. Deckscheine sind zu Beginn der Decksaison beim Hengsthalter (nicht beim Tierarzt!) einzureichen.

Samenbestellung erbitten wir nur über Ihren Tierarzt und nur telefonisch von Mo.-Fr. bis spätestens 10.00 Uhr. (Pro Rosse werden max. 3 Portionen versandt.). Bei Überbelegung eines Hengstes entscheidet die Reihenfolge des Eingangs der Bestellungen. Stuten auf Station haben grundsätzlich Vorrang.

Die Kosten für den Samenversand werden gesondert in Rechnung gestellt. Zustellung am Wochenende ist nur bedingt und nur nach vorheriger Absprache möglich. Die Frachtkosten sind dementsprechend höher. Versand von TG-Sperma bitte nur nach rechtzeitiger Absprache.

Für Gaststuten stehen Boxen zur Verfügung.

  • Tagessätze: für Stuten ohne Fohlen €  9,--
  • für Stuten mit Fohlen   € 11,--

Die Unterstellung erfolgt auf Gefahr des Eigentümers. Mit der Anlieferung Ihrer Stute erkennen Sie unsere Deck- und Haftungsbestimmungen an, die im Zuchthof aushängen.

Die Decktaxe ist fällig mit der ersten Bedeckung oder Besamung. Ein bei dem jeweiligen Hengst angegebener Betrag wird zurückerstattet nach Vorlage einer tierärztlichen Bescheinigung der Nichtträchtigkeit der Stute (spätestens bis 1.10.2008).

Für Stuten die auf dem Gestüt Strüthof besamt werden, wird der Samenversand gesondert in Rechnung gestellt. Die fällige Decktaxe und Gebühr für den Samenversand wird vom Zuchthof Wadenspanner direkt in Rechnung gestellt. Untersuchungskosten und Einstellkosten verrechnet das Gestüt Strüthof bzw. der zuständige Tierarzt direkt mit dem Züchter.
Für Informationen zum Gestüt Strüthof:   www.struethof.de

 

 
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